TIPPGEBER
Profitieren Sie mit uns

Gemeinsam von Ihrem Tipp profitieren

Verdienen Sie bis zu 10 % der Nettoprovision!

Kennen Sie jemanden, der eine Immobilie verkaufen möchte? Diese Information könnte bares Geld wert sein! Mit der Tippgeberprovision der LEG Süd können Sie unkompliziert profitieren: Geben Sie uns einen Tipp und erhalten Sie nach erfolgreichem Verkauf 10 % der Gesamtnettoprovision – ohne Risiko und ohne Aufwand.

Warum gibt es eine Tippgeberprovision?

Die Tippgeberprovision ist unser Weg, Ihnen einen zusätzlichen Anreiz zu bieten, unsere Dienstleistung weiterzuempfehlen. Viele zufriedene Kunden und Partner empfehlen uns seit Jahren ganz ohne Provision – und das bleibt auch so, solange wir als erfahrenes Team einen erstklassigen Service bieten. Das spiegeln zahlreiche positive Bewertungen, etwa auf Google, wider.

Mit der Einführung der Tippgeberprovision möchten wir unsere Dankbarkeit klar und transparent zeigen: Wenn Sie uns weiterempfehlen und dies zu einem Verkaufsauftrag führt, honorieren wir Ihren Tipp mit einer attraktiven Provision. Schließlich ist ein Verkaufsauftrag für uns von immensem Wert – weit mehr als ein einfacher Blumenstrauß.

Wie funktioniert die Tippgeberprovision?

Tippgeber Formular

1. Tippabgabe

Reichen Sie über das untenstehende Formular Ihren Tipp bei uns ein.

Prüfung Tippgeber

2. Prüfung

Nach Eingang prüfen wir, ob uns die Immobilie bereits bekannt ist oder öffentlich angeboten wird. Falls nicht, setzen wir uns mit dem Eigentümer in Verbindung.

contract (3)

3. Verkauf

Wird uns ein Verkaufsauftrag erteilt, übernehmen wir die gesamte Abwicklung – von der Wertermittlung bis zur erfolgreichen Vermittlung.

Provision

4. Provision

Nach notariellem Abschluss des Verkaufs und Zahlungseingang der Maklerprovision überweisen wir Ihnen 10 % der Gesamtnettoprovision*.

Höhe der Tippgeberprovision

Möchten Sie wissen, wie viel Sie mit einem erfolgreichen Tipp verdienen können? Nutzen Sie unseren Tippgeberprovisions-Rechner, um die Höhe Ihrer Provision zu ermitteln!

Die Berechnung basiert auf einer Käufer- und Verkäuferprovision von jeweils 3,57 % inkl. MwSt. des vereinbarten Verkaufspreises. Ihre Tippgeberprovision beträgt 10 % der von uns erzielten Nettoprovision.

  • Die hier angegebenen Werte dienen lediglich als Rechenbeispiel. Die genaue Höhe Ihrer Tippgeberprovision hängt vom tatsächlich notariell beurkundeten Verkaufspreis sowie der final vereinbarten Nettoprovision mit Käufer und Verkäufer ab.

Formular für Tippgeber

Häufige Fragen (FAQ)

  • Sie sind eine natürliche Person über 18 Jahre.
  • Sie handeln nicht im Namen eines Unternehmens oder einer Behörde.
  • Sie haben kein besonderes Vertrauensverhältnis zum Eigentümer (z. B. als Anwalt oder Verwalter).
  • Wohnungen, Häuser, Grundstücke oder gewerbliche Objekte.
  • Das Objekt befindet sich in Bayern oder Baden-Württemberg.
  • Die Immobilie ist uns nicht bekannt und wird nicht öffentlich angeboten.
  • Persönliche Daten dürfen nur mit Einwilligung des Betroffenen weitergegeben werden (§ 28 Abs. 3 Bundesdatenschutzgesetz). Die Kontaktdaten des potenziellen Verkäufers und dessen Verkaufsabsicht dürfen daher nur mit Einverständnis des Betroffenen mitgeteilt werden.
  • Die Akquise von Kunden (z.B. Eigentümer als Verkäufer) ist wettbewerbswidrig, wenn die Akquise durch Belästigung (§ 7 Abs. 1 UWG) oder in aggressiver Weise erfolgt (§§ 4 Nr. 1; 3, 5 UWG). Auch ist zu vermeiden, dass der Laienwerber/Tippgeber eine unzulässige Kaltakquise durch unaufgeforderte Anrufe (§ 7 Abs. 2 UWG) oder Täuschung (§§ 3, 5; 4 Nr. 3 UWG) betreibt.

Die Tippgeberprovision wird nach dem notariellen Verkaufsabschluss und Zahlungseingang der Maklerprovision überwiesen.

Wenn Sie als Unternehmen handeln, spenden wir 15 % der Nettoprovision an eine gemeinnützige Organisation Ihrer Wahl.

Privatpersonen müssen Provisionen über 256 € pro Jahr als sonstige Einkünfte (§ 22 Nr. 3 EStG) versteuern. Bei regelmäßigen Empfehlungen kann Umsatzsteuerpflicht entstehen.

Die Kontaktaufnahme erfolgt stets diskret und vertraulich. Persönliche Daten werden nur mit Einwilligung weitergegeben (§ 28 Abs. 3 BDSG).

Nach Eingang der gesamten Maklerprovision für eine durch Sie vermittelte Immobilie erhalten Sie eine Tippgeberprovision in Höhe von 10 % des Netto-Provisionsbetrages. Ab der 3. erfolgreichen Empfehlung erhöhen wir Ihre Tippgeber-Provision auf 15 Prozent. Wenn Sie Ihre Provision spenden möchten, erhöhen wir die Spende um 5%.

Unser Service bedeutet für unsere Kunden maximale Sicherheit und zudem eine enorme Zeitersparnis, wenn sie beim Verkauf ihrer Immobilie auf unser Know-how und unser Netzwerk setzen. Die vielen positiven Kundenstimmen und die zahlreichen Referenzen stützen diese Aussage.